Ahmed Isa Husain war bei seiner Festnahme 2016, 27 Jahre alt und be- fand sich währenddessen im Haus seines Großvaters. Seit seiner Fest- nahme wurde er extremer Folter ausgesetzt und jegliche medizinische Be- handlung wurde ihm verweigert. Er sitzt zur Zeit eine lebenslange Haft- strafe im berüchtigten Jau Gefängnis ab, während er an zahlreichen ge- sundheitlichen Komplikationen leidet.
Am 19. Juni 2016 wurde Ahmed von Zivilbeamten und Mitgliedern der bahrainischen Bereitschaftspolizei festgenommen. Er befand sich zu dem Zeitpunkt alleine im Haus seines Großvaters, als mehrere Beamte das Ge- bäude gegen Mitternacht umzingelten und stürmten. Ein Haftbefehl oder ein triftiger Grund für seine Festnahme lagen jedoch nicht vor.
Ahmeds Familie erfuhr erst von seiner Festnahme durch einige Bewohner, welche den Vorfall mit angesehen hatten. Auch eine Woche nach seiner Festnahme, wusste seine Familie nichts über den Verbleib von Ahmed, bis er sie anrief und darüber informierte, dass er zur Zeit noch im Kriminal- kommissariat festgehalten wird.
Polizeibeamte fingen seit dem Zeitpunkt seiner Festnahme damit an, Ah- med zu foltern. Auf dem Weg zur Haftanstalt, wurde er im Bus immer wieder misshandelt. Polizeibeamte setzten sich auf ihn drauf, bis er kaum noch atmen konnte und ersetzen seine Handschellen mit einem Hunde- halsband. Ahmed verbrachte daraufhin ungefähr zehn Tage im Kriminal- kommissariat, wo er solange geschlagen wurde bis er vor lauter Schmer- zen nachgab und gezwungen war ein falsches Geständnis zu unterzeich- nen. Dieses Geständnis bestätigte folglich die Anklagepunkte, die gegen ihn erhoben und als rechtliche Basis für seinen Gerichtsprozess benutzt wurden.
Ahmed hatte zudem nicht genug Zeit, um sich adäquat auf seinen Ge- richtsprozess vorzubereiten. Ihm wurde weder ein Anwalt zur Verfügung gestellt, noch wurde es ihm erlaubt Beweise vorzulegen, die ihn in irgend- einer Weise hätten entlasten können. Er wurde dann nach dem Verhör so- fort ins berüchtigte Jau Gefängnis gebracht, nachdem er fünf Tage vor seiner Festnahme bereits zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt wurde. Ungefähr ein Monat nach seiner Festnahme wurde Ahmed einem Richter vorgeführt und anschließend zu lebenslanger Haft verurteilt. Zu- dem wurde ebenfalls die Entziehung seiner bahrainischen Staatsbürger- schaft gerichtlich beschlossen.
Die Anschuldigungen, die gegen ihn erhoben wurden, umfassten under anderem Mord, versuchter Mord, das Verbrenen von Reifen und die Teil- nahme und Mitwirkung an illegalen Ansammlungen sowie Aufruf zu Kra- wallen.
Zusätzlich, nachdem man Ahmeds Recht auf einen fairen Gerichtsprozess bereits missachtet hatte, hat die Gefängnisverwaltung von Jau kontinuier- lich seinen sich stetig verschlechternden Gesundheitszustand ignoriert. Ahmed hatte sich im November 2019 verletzt, nachdem er infolge eines Fußballspiels zwischen Gefängnisinsassen gestürzt ist und sich eine schwere Verletzung an seinen Fußgelenken zugezogen hat. Zudem leidet er noch an zahlreichen geschwollen Drüsen in seinem Unterleib.
Trotz dessen, dass Ärzte mehrfach bestätigt hatten, dass Ahmed dringend eine Operation benötigt, verweigert ihm die Gefängnisverwaltung noch immer eine adäquate medizinische Behandlung und verschiebt immer wieder entsprechende Beratungen. Aufgrund dieser Verzögerung konnten seine Bänder nicht richtig verheilen, weshalb Ahmed Gefahr läuft an einer lebenslangen Lähmung zu leiden. Infolge zahlreicher Anfragen für eine medizinische Behandlung, erhielt Ahmeds Familie am 29. Dezember 2021 schließlich einen Anruf aus dem Jau Gefängnis, in welchem sie von ande- ren Insassen darüber informiert wurde, dass man Ahmed ins Krankenhaus verlegt hatte. Ahmed hatte das letzte Mal mit seiner Familie am 26. De- zember telefoniert und durfte am 04. Januar 2022 endlich wieder Kontakt zu ihnen aufnehmen, nachdem seine Familie eine Beschwerde beim Om- budsmann aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes eingereicht hatte.
Das Vorgehen der bahrainischen Behörden hinsichtlich Ahmeds Festnahme ohne Vorliegen eines Haftbefehls, seine Folterung und die Verweigerung eines fairen Gerichtsverfahrens und einer adäquaten medizinischen Be- handlung stellen allesamt einen evidenten Verstoß des Völkerrechts dar. Bahrain hat somit seine menschenrechtlichen Verpflichten, die in zahlrei- chen internationalen Verträgen kodifiziert sind, darunter die Antifolter Konvention und der UN Zivilpakt, verletzt.
Aus diesem Grund ruft ADHRB die bahrainischen Behörden dazu auf, ein erneutes Gerichtsverfahren für Ahmed einzuleiten, welches mit den inter- national anerkannten Standards eines fairen Gerichtsprozesses konform ist. Außerdem fordert ADHRB die bahrainischen Behörden dazu auf, jegli- che Folter- und Missbrauchsvorwürfe durch die Beamten, die Ahmed ver- hört haben, umfassend zu untersuchen. Zuletzt bittet ADHRB eindringlich, dass Ahmed eine adäquate medizinische Behandlung für seine Fußverlet- zung und seine angeschwollen Unterleibsdrüsen erhält und dass seine Fa- milie kontinuierlich über seinen Verbleib und sein Wohlbefinden informiert wird.