Bahrains höchstes Gericht, der Kassationsgerichtshof, hat die erneute Verhängung von Todesurteilen gegen die Folteropfer Mohamed Ramadhan und Husain Moosa bestätigt, deren Rechtsmittel nun erschöpft sind und deren Hinrichtung unmittelbar bevorsteht. Die Ratifizierung durch den bahrainischen König steht noch aus, teilte das Bahrain Institute for Rights and Democracy (BIRD) heute mit.
Mohammeds Frau berichtete, dass ihr und dem Anwalt Mohammeds der Zutritt zum Gerichtssaal verwehrt wurde.
Die Staatsanwaltschaft gab die Entscheidung des Kassationsgerichtshofs heute Morgen auf ihrer Instagram-Seite bekannt.
Zainab Ebrahim, Ehefrau von Mohammed, sagte dem BIRD: „Der Schrecken, zu wissen, dass mein Mann jederzeit und ohne Vorankündigung durch ein Erschießungskommando hingerichtet werden kann, zerreißt mich. Ich weiß nicht, wie ich meinen drei Kindern sagen soll, dass ihr Vater nie nach Hause kommen wird.“
Zahra Moosa, die Schwester von Husain, sagte dem BIRD: „Worte können die Verwüstung nicht beschreiben, die ich fühle, weil ich weiß, dass das Leben meines Bruders jetzt so leicht weggenommen werden kann.“
Husain Abdulla, Exekutivdirektor von Americans for Democracy & Human Rights in Bahrain, kommentierte dies: „Hätte die US-Regierung im Fall von Mohammed und Husain eine entschiedene Haltung eingenommen, würde diesen Männern heute nicht die Todesstrafe drohen. Donald Trumps offene Missachtung der Menschenrechte hat Diktatoren auf der ganzen Welt ermutigt“.
Sayed Ahmed Alwadaei, Direktor der Anwaltschaft am Bahrain Institute for Rights and Democracy (BIRD), kommentierte dies: „Das heutige Urteil ist ein weiterer dunkler Schandfleck im Kampf für die Menschenrechte in Bahrain und zeigt den eisernen Griff des Regimes über die korrupte Justiz des Landes. Diese schreckliche Ungerechtigkeit wäre ohne die stillschweigende Akzeptanz der westlichen Verbündeten Bahrains nicht möglich gewesen“.
Nach Angaben internationaler Beobachter und Menschenrechtsanwälte wurden beide Männer auf der Grundlage falscher Geständnisse verurteilt, die unter Folter in einem unfairen, durch Verletzungen des ordentlichen Gerichtsverfahrens beeinträchtigten Prozess erzwungen worden waren. Die Anhörung vor dem Kassationsgericht folgte auf eine umfassende internationale Kampagne für ihre Freilassung.
Mohammed und Husain wurden 2014 zum Tode verurteilt, nachdem sie im Zusammenhang mit terroristischen Vergehen für schuldig erklärt worden waren. Beide Männer wurden ohne Haftbefehl verhaftet und schweren Folterungen unterzogen, um falsche Geständnisse zu erpressen, darunter sexuelle Übergriffe, Schläge, Schlafentzug und andere Misshandlungen. Mohammed und Husain wurden auch daran gehindert, ihre Anwälte zu treffen, bis sie zum Tode verurteilt worden waren.
Hoffnungen auf ihre Freilassung wurden im Jahr 2018 geweckt, als das Kassationsgericht die Todesurteile gegen Mohammed und Husain aufhob und örtliche Aufsichtsgremien anordnete, zu untersuchen, ob die Männer gefoltert worden waren, nachdem Untersuchungen von BIRD und Reprieve die Mittäterschaft des britischen Außenministeriums bei Versuchen, Beweise für die Folterungen Mohammeds und Husains zu verbergen, aufgedeckt hatten. Am 8. Januar 2020 wurden ihre Todesurteile jedoch vom Obersten Berufungsgericht Bahrains erneut verhängt.
Fehlerhafte Folteruntersuchungen und ungerechter Prozess
Die Entscheidung, die Urteile gegen Mohamed und Husain aufrechtzuerhalten, basierte auf einer Untersuchung der Foltervorwürfe durch die bahrainische Sonderermittlungseinheit (SIU), einer Menschenrechtsaufsichtsbehörde, die weiterhin von der britischen Regierung finanziert und geschult wird.
Die SIU und andere bahrainische Aufsichtsgremien wurden vom UN-Ausschuss gegen Folter als „nicht wirksam“ und „nicht unabhängig“ verurteilt, und ihre Untersuchung des Falles von Mohamed und Husain wurde von unabhängigen Experten des Internationalen Rehabilitationsrates für Folteropfer (IRCT) als „ernsthaft fehlerhaft“ eingestuft.
Darüber hinaus beschuldigte ein amicus curiae-Schriftsatz, der dem Kassationsgericht von Pete Wetherby QC im Namen des Menschenrechtsausschusses der Anwaltskammer von England und Wales (BHRC) vorgelegt wurde, die bahrainischen Gerichte, „die fehlerhafte Argumentation der früheren Gerichte in Bezug auf die Fragen des medizinischen Beweises und der erzwungenen Geständnisse“ zu wiederholen, und kam zu dem Schluss, dass „die Aufrechterhaltung der Verurteilungen in diesen Fällen völlig unvereinbar mit den internationalen Verpflichtungen Bahrains wäre“.
Gegenwärtig befinden sich in Bahrain 26 Personen in der Todeszelle, von denen 12 politische Gefangene sind, die von einer bevorstehenden Hinrichtung bedroht sind.
Kritik an der britischen Regierung
Die britische Regierung sieht sich wachsender Kritik für ihre langjährige Unterstützung Bahrain´s ausgesetzt, darunter auch die umfangreiche steuerfinanzierte Unterstützung der Polizei, der Justiz und der Menschenrechtsaufsichtsorgane, einschließlich der SIU, durch den Steuerzahler.
In der vergangenen Woche stellte der britische Parlamentarier Sir Peter Bottomley im Unterhaus eine dringende Frage und forderte die Regierung auf, die Fälle Mohammeds und Husains gegenüber Bahrain „öffentlich zur Sprache zu bringen“. 25 weitere Abgeordnete nahmen an der anschließenden Debatte teil, in der die umfassende Unterstützung der britischen Regierung für bahrainische Institutionen, die beschuldigt wurden, die Folterungen Mohammeds und Husains zu vertuschen, heftig kritisiert wurde.
Tom Tugendhat forderte im Unterhaus das Auswärtige Amt auf, „Seiner Majestät König Hamad zu schreiben und ihn daran zu erinnern, dass al-rahman al-rahim – der barmherzigste, der barmherzigste – die Namen sind, die Gott vom Propheten gegeben wurden, Friede sei mit ihm, und dass dies vielleicht einer der Momente sein könnte, in denen Seine Majestät intensiv über die Entscheidungen nachdenken könnte, die vor ihm liegen“.
Gestern unterzeichneten weitere 46 parteiübergreifende Abgeordnete einen offenen Brief, in dem die britische Regierung aufgefordert wurde, „dringend zu intervenieren“ und „sicherzustellen, dass ihre Foltervorwürfe unabhängig untersucht werden und ihnen ein fairer Prozess gewährt wird“.
Internationale Kritik
Der Prozess gegen Mohammed und Husain erregte auch bei internationalen Beobachtern große Aufmerksamkeit. Am vergangenen Freitag gaben die Vorsitzende des Unterausschusses für Menschenrechte des Europäischen Parlaments, Maria Arena, und die Vorsitzende der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zur Arabischen Halbinsel, Hannah Neumann, eine gemeinsame Erklärung ab, in der sie ihre „große Besorgnis über die Haltung der Gerichte in Bahrain zum Ausschluss von Folterbeweisen“ in ihrem Fall zum Ausdruck brachten“.
In den USA verurteilte auch der Kongressabgeordnete James P. McGovern, Ko-Vorsitzender der überparteilichen Tom Lantos-Menschenrechtskommission, den Prozess gegen Mohammed und Husain und bezeichnete es als „eine Travestie, dass diese beiden Männer immer noch inhaftiert sind und ihrer Hinrichtung entgegensehen“.