Im 44. HRC: ADHRB äußert Besorgnis über die technischen Kooperationsprogramme des OHCHR und die Situation von politischen Gefangenen in Bahrain

Am 15. Juli 2020 hat die ADHRB auf der 44. Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UNHRC) im Rahmen des jährlichen Panels für technische Zusammenarbeit eine mündliche Rede gehalten.

Herr Vizepräsident,

Die Technische Zusammenarbeit ist ein führendes Programm des Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR) und entscheidend für die Verbesserung der allgemeinen Menschenrechtssituation und -praxis in einem bestimmten Land. Trotz der Bedeutung dieses Programms möchten wir die Frage nach der Wirksamkeit des Programms für technische Zusammenarbeit stellen, insbesondere die Rolle und die Beziehungen der Zivilgesellschaft und der Menschenrechtsverteidiger.

 In den Programmen der technischen Zusammenarbeit Jemen´s und Saudi-Arabien´s zum Beispiel fehlt es eindeutig an einem Engagement mit der Zivilgesellschaft. Halten Sie die fehlende Zusammenarbeit für problematisch, und welche Vorschläge haben Sie dem OHCHR und den Regierungen Jemen´s und Saudi-Arabien´s in dieser Hinsicht?

Wie in Ihrem Bericht erwähnt, gibt es 10 Millionen Menschen, die ihrer Freiheit beraubt wurden. Die Mehrheit dieser Gefangenen befindet sich in überfüllten Systemen und unter Bedingungen, die nicht den internationalen Standards entsprechen. In Ihrem Bericht heißt es zu Recht, dass das Recht auf Freiheit und Sicherheit und die Verpflichtung, inhaftierte Personen mit Würde und Menschlichkeit zu behandeln, in internationalen Instrumenten weithin als eines der grundlegendsten Menschenrechte anerkannt ist.

 Es gibt verschiedene Verfahren und Mechanismen, die man in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen an den Gefangenen anwenden kann, wie das OHCHR, Sonderverfahren oder die verschiedenen Vertragsorgane. So haben wir zum Beispiel mehrere Berichte von Gefangenen erhalten, die sich in Bahrain bewusst sind, dass gegen sie begangene Menschenrechtsverletzungen in konsistenter und systematischer Weise begangen wurden. Trotz der Einreichung von Beschwerden beim Nationalen Institut für Menschenrechte in Bahrain und beim bahrainischen Ombudsmann existierten solche Verletzungen weiterhin. Unsere Frage: Welche Maßnahmen sollte dieser Rat ergreifen, um gegen solche systematischen Verletzungen durch einen Mitgliedsstaat wie Bahrain vorzugehen?

Ich danke Ihnen.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht am Deutsch. Setzte ein Lesezeichen permalink.